Wenn Sie

  • Bezieher von Leistungen nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld sind oder
  • Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten oder
  • wenn Sie für ein in Ihrem Haushalt lebendes Kind einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG erhalten oder
  • wenn Sie Wohngeld erhalten

dann prüfen und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten über das sogenannte Bildungspaket.